Genehmigungspflicht
Brauche ich
überhaupt eine
Genehmigung?

In den meisten Fällen ja. Eine Nutzungsänderung — also die Änderung der genehmigten Nutzung eines Raumes oder Gebäudes — ist in Deutschland genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung anderen oder erhöhten Anforderungen unterliegt als die bisherige. Typische Beispiele: Einzelhandel wird zu Gastronomie, Büro wird zu Praxis, Lager wird zu Gewerbe.

Ob und in welcher Form eine Genehmigung notwendig ist, hängt vom Bundesland, der konkreten Nutzung und dem Gebäudebestand ab. Genau das klärt der Quickcheck.

Quickcheck buchen — 279 €

Werbeanlagen sind in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig — insbesondere wenn sie beleuchtet sind, an denkmalgeschützten Gebäuden angebracht werden oder eine bestimmte Größe überschreiten. Die genauen Schwellenwerte variieren je Bundesland und Gemeinde.

In Hamburg gilt grundsätzlich: Werbeanlagen über einer bestimmten Größe sowie beleuchtete Anlagen benötigen eine Genehmigung. Der Quickcheck klärt schnell, was in Ihrem Fall erforderlich ist.

Rein kosmetische Maßnahmen (Malen, Bodenbelag) sind in der Regel genehmigungsfrei. Sobald jedoch tragende Wände, Brandschutzwände, die Nutzung oder die Erschließung (Sanitär, Fluchtweg) betroffen sind, kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Auch hier gilt: Lieber einmal kurz prüfen lassen, als nachträglich aufwendige Nachgenehmigungen oder Rückbauanordnungen riskieren.

Im günstigsten Fall wird eine nachträgliche Genehmigung möglich — verbunden mit Auflagen und Kosten. Im schlechteren Fall droht eine Nutzungsuntersagung oder Rückbauanordnung durch die Bauaufsicht. Das kann eine Eröffnung verzögern oder unmöglich machen.

Gerade bei Gastro- und Gewerberäumen mit Mietverträgen entstehen daraus direkte wirtschaftliche Schäden. Eine Klärung im Vorfeld ist immer günstiger.

Ablauf & Prozess
Wie läuft die
Zusammenarbeit
ab?

Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Der Quickcheck selbst wird in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen abgeschlossen — je nach Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Bei Express-Bedarf (z.B. kurzfristiger Mietbeginn oder Eröffnungstermin) gibt es die Möglichkeit der priorisierten Bearbeitung gegen Aufpreis.

Alles läuft vollständig remote — Unterlagen-Upload über die Website, Abstimmungsgespräche per Telefon oder Videocall, Einreichung digital über das EfA-Portal. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt persönlich erscheinen.

Das ermöglicht Antrag-Kontor auch bundesweit tätig zu sein — nicht nur in Hamburg.

Für den Start benötigen wir: Adresse und Bundesland des Vorhabens, eine kurze Beschreibung was entstehen soll, Fotos oder einen Video-Rundgang sowie vorhandene Pläne oder Skizzen (falls vorhanden). Auch ohne vollständige Bestandsunterlagen kann der Quickcheck beginnen — er klärt dann auch, welche Grundlagen noch fehlen.

Startmarkt ist Hamburg mit eigener Kammermitgliedschaft (HAK). Wir bearbeiten darüber hinaus Projekte in NRW, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen. Die Erweiterung auf weitere Bundesländer folgt schrittweise. Für Bundesländer mit gesonderter Eintragungspflicht wird die berufsrechtliche Zulässigkeit vorab geprüft.

Bundesland und Standort bitte im Auftragsformular angeben — wir melden uns mit einer Einschätzung.

Ja — im Paket Bauantrag S/M/L ist die digitale Einreichung beim zuständigen Bauamt über das EfA-Portal inklusive. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung und werden über den Bearbeitungsstand informiert.

Die Entscheidung über die Genehmigung liegt bei der Behörde. Antrag-Kontor übernimmt keine Genehmigungsgarantie, sorgt aber für vollständige und behördensichere Unterlagen.

Pakete & Preise
Was kostet es
und was ist
enthalten?

Nein — jedes Paket ist einzeln buchbar. Der Quickcheck ist jedoch der empfohlene erste Schritt, weil er klärt, ob und welches Paket für Ihr Vorhaben sinnvoll ist. Wer direkt mit einem Bauantrag startet, ohne die Einreichroute zu kennen, riskiert unnötige Kosten oder Nacharbeit.

Der Quickcheck klärt, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, welche Route sinnvoll ist und welche Unterlagen fehlen. Sie erhalten ein Ergebnisdokument mit Ampelbewertung.

Die Einreichstrategie geht einen Schritt weiter: Sie erhalten eine vollständige Entscheidungsvorlage (Voranfrage vs. Bauantrag), eine strukturierte Dokumentenmappe mit klarer Aufgabenverteilung und Textbausteine für die Behördenkommunikation. Das ist der Kern der Leistung — und die Grundlage für einen erfolgreichen Bauantrag.

Die Segmentgrenzen (S bis 55 m², M 56–100 m², L 100–145 m²) beziehen sich auf die Nutzfläche des Vorhabens — nicht die Gesamtfläche des Gebäudes. Bei Grenzfällen oder unklarer Abgrenzung klären wir das im Quickcheck und geben eine transparente Einschätzung, welches Segment zutrifft.

Die Paketpreise sind Festpreise — kein „ab"-Pricing, keine offenen Leistungsumfänge. Was im Paket beschrieben ist, ist enthalten. Zusätzliche Leistungen (z.B. fehlende Bestandsunterlagen aufbereiten, CAD-Zeichenaufwand über das Paket hinaus) werden nur als transparent benannte Add-ons abgerechnet — mit dokumentiertem Stundennachweis, nie still und heimlich.

Behördengebühren (Genehmigungsgebühren des Bauamts) sind nicht Teil der Paketpreise und werden direkt von der Behörde in Rechnung gestellt.

Quickcheck und Einreichstrategie: Nach Auftragseingang erhalten Sie alle Zahlungsdetails per E-Mail. Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang.

Bauantrag S / M / L / XL: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % bei digitaler Einreichung beim Bauamt. Die Rechnung wird digital per SMS oder E-Mail übermittelt.

Mit Auftragserteilung erklären Sie sich mit dem vorzeitigen Leistungsbeginn einverstanden — das 14-tägige Widerrufsrecht entfällt bei vollständig erbrachter Leistung.

Rechtliches
Haftung &
Rechtliches

Nein — und das kann niemand seriös. Die Entscheidung über eine Baugenehmigung liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde. Antrag-Kontor sorgt für vollständige, behördensichere und korrekt strukturierte Unterlagen — das ist der beste mögliche Beitrag zu einer erfolgreichen Genehmigung. Eine Garantie ist rechtlich nicht möglich.

Ja. Alle Leistungen von Antrag-Kontor sind durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Als eingetragener freischaffender Architekt (Architektenkammer Hamburg) unterliegen wir den berufsrechtlichen Anforderungen der HAK, die eine Berufshaftpflicht vorschreiben.

Nein. Antrag-Kontor erbringt architektonische Planungsleistungen und Genehmigungsplanung — keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für rechtliche Fragen (z.B. Mietrecht, Bauordnungsrecht im Streitfall) empfehlen wir einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet und in einer gesicherten, zugangskontrollierten Projektablage gespeichert. Wir geben keine Daten an Dritte weiter, außer an Fachplaner die im Rahmen Ihres Projekts explizit eingebunden werden. Die Aufbewahrung erfolgt gemäß DSGVO und gesetzlichen Anforderungen. Alle Details in der Datenschutzerklärung.