Was das bedeutet
Wann ein Umbau
genehmigungspflichtig
ist

Rein kosmetische Maßnahmen wie neue Bodenbeläge oder Anstriche sind in Hamburg genehmigungsfrei. Sobald ein Umbau jedoch tragende Wände, Brandschutzwände, die Erschließung (Sanitär, Fluchtwege) oder die genehmigte Nutzung berührt, wird er genehmigungspflichtig — auch bei vergleichsweise kleinen Eingriffen.

Gerade bei älterem Baubestand ist zudem oft unklar, welche Grundlagen (Bestandspläne, Statiknachweise) überhaupt vorliegen. Genau das prüft der Quickcheck, bevor Handwerker beauftragt oder Mietverträge unterschrieben werden.

Typische Fälle
Typische
genehmigungspflichtige
Umbauten

Entfernen oder Versetzen tragender Wände

Eingriffe in die Statik erfordern in der Regel einen Nachweis und eine Genehmigung.

Grundrissänderungen mit neuer Raumaufteilung

Neue Zuschnitte, besonders bei gewerblicher Nutzung, berühren häufig Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben.

Sanitär- und Erschließungsänderungen

Neue Sanitärräume oder veränderte Zugangswege können genehmigungspflichtige Eingriffe in die Erschließung sein.

Umbau mit gleichzeitiger Nutzungsänderung

Wird im Zuge des Umbaus auch die Nutzung geändert, greifen zusätzlich die Regeln zur Nutzungsänderung.

So funktioniert es
Vier Schritte zur
digitalen Einreichung
00

Quickcheck buchen

Baurechtliche Machbarkeit klären, bevor Zeit und Geld in die falsche Richtung fließen — telefonisch oder per Videocall.

01

Unterlagen hochladen & Paket wählen

Fotos, vorhandene Pläne, Projektbeschreibung — alles über die Website, ohne Termin.

02

Abstimmungsgespräch & Einreichroute

Gemeinsame Klärung von Genehmigungspflicht und Unterlagenlogik mit klarem Ergebnisdokument.

03

Digitale Einreichung durch Antrag-Kontor

Vollständige, behördensichere Unterlagen — digital beim zuständigen Bauamt eingereicht.

Qualifikation
Freischaffender Architekt
Architektenkammer Hamburg
Einreichung
Volldigital über EfA-Portal
Prüfung im Bestand
Preise
Feste Paketpreise
Quickcheck ab 279 €
Häufige Fragen
Kurz beantwortet

Kommt darauf an. Rein kosmetische Maßnahmen sind genehmigungsfrei. Sobald tragende Wände, Brandschutz oder Erschließung betroffen sind, in der Regel nicht mehr. Der Quickcheck ordnet Ihr konkretes Vorhaben ein.

Auch nachträglich lässt sich meist noch eine Genehmigung erwirken — verbunden mit Auflagen und zusätzlichem Aufwand. Eine frühzeitige Klärung ist immer der günstigere Weg.

Der Quickcheck kostet 279 € und klärt die Genehmigungspflicht. Ist eine Genehmigung erforderlich, richtet sich der weitere Aufwand nach der betroffenen Nutzfläche — die Pakete Bauantrag S/M/L starten ab 2.490 €.