Was das bedeutet
Wann eine
Werbeanlage
genehmigungspflichtig
ist

Werbeanlagen — Schilder, Leuchtreklame, Fassadenbeschriftungen, Aufsteller — sind in Hamburg genehmigungspflichtig, insbesondere wenn sie beleuchtet sind, eine bestimmte Größe überschreiten oder an denkmalgeschützten Gebäuden angebracht werden sollen. Die genauen Schwellenwerte hängen vom jeweiligen Bezirk und dem Bebauungsplan ab.

Wird eine Werbeanlage ohne erforderliche Genehmigung montiert, drohen Rückbauanordnung und Bußgeld — zusätzlich zu den bereits entstandenen Montagekosten. Eine Prüfung vor der Beauftragung des Schildermachers spart in der Regel Zeit und Geld.

Typische Fälle
Typische
genehmigungspflichtige
Werbeanlagen

Beleuchtete Schilder und Leuchtreklame

Beleuchtung erhöht in den meisten Hamburger Bezirken die Genehmigungspflicht unabhängig von der Größe.

Große Fassaden- und Wandwerbung

Ab einer bestimmten Größe ist eine Genehmigung unabhängig von Beleuchtung erforderlich.

Werbeanlagen an denkmalgeschützten Gebäuden

Hier gelten zusätzliche denkmalschutzrechtliche Anforderungen — auch bei kleineren Anlagen.

Aufsteller und Werbefahnen im öffentlichen Raum

Neben der Bau- kann hier zusätzlich eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein.

So funktioniert es
Vier Schritte zur
digitalen Einreichung
00

Quickcheck buchen

Baurechtliche Machbarkeit klären, bevor Zeit und Geld in die falsche Richtung fließen — telefonisch oder per Videocall.

01

Unterlagen hochladen & Paket wählen

Fotos, vorhandene Pläne, Projektbeschreibung — alles über die Website, ohne Termin.

02

Abstimmungsgespräch & Einreichroute

Gemeinsame Klärung von Genehmigungspflicht und Unterlagenlogik mit klarem Ergebnisdokument.

03

Digitale Einreichung durch Antrag-Kontor

Vollständige, behördensichere Unterlagen — digital beim zuständigen Bauamt eingereicht.

Qualifikation
Freischaffender Architekt
Architektenkammer Hamburg
Einreichung
Volldigital über EfA-Portal
Inkl. Denkmalschutz-Prüfung
Preise
Feste Paketpreise
Quickcheck ab 279 €
Häufige Fragen
Kurz beantwortet

Nein — kleine, unbeleuchtete Schilder unterhalb bestimmter Größenschwellen sind teils genehmigungsfrei. Sobald Beleuchtung, Größe oder Denkmalschutz ins Spiel kommen, wird es in der Regel genehmigungspflichtig. Der Quickcheck klärt das für Ihren konkreten Fall.

Der Einstieg ist der Quickcheck für 279 € — er klärt, ob und welche Genehmigung erforderlich ist. Der weitere Umfang richtet sich nach dem konkreten Vorhaben.

Es drohen Rückbauanordnung und Bußgeld durch die Bauaufsicht — zusätzlich zu den bereits entstandenen Montagekosten. Eine vorherige Klärung ist deutlich günstiger als eine nachträgliche Korrektur.